Glossar und Erläuterungen

Unsere Datenbasierten Analysen und Auswertungen fußen auf der Analyse und Auswertung verschiedener Datenquellen. Mit den untenstehenden Angaben in unserem Glossar und den dazugehörigen Erläuterungen möchten wir Ihnen Hinweise geben, welche Informationen und Daten wie interpretiert und ausgedrückt wurden. Wenn Sie Rückfragen hierzu haben, sprechen Sie uns gern an.

A

Alimentäre System und den Stoffwechsel € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei Erkrankungen der Verdauungsorgane und ernährungsbedingte Erkrankungen

Allergene € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Immuntherapie z.B. Hyposensibilisierung

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Behandlungsangebot für Patienten mit seltenen oder schweren Erkrankungen bei besonderem Verlauf. Die ASV zeichnet sich durch interdisziplinäre Teams ins Praxen und Kliniken aus. Für Praxen wie Kliniken gelten in der ASV gleiche Rahmenbedingungen.

Ambulantes Operieren

Katalog aller Operationen und stationsersetzenden Leistungen und eine einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte.

Angestellter Arzt/ angestellter Psychotherapeut

Arzt mit genehmigter Beschäftigung in einer Arztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum gemäß § 95 Abs. 9 SGB V bzw. § 95 Abs. 1 SGB V; dasselbe gilt für Psychotherapeuten

Anteil der Beschäftigten

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 in der entsprechenden Einkommensklasse (bis 15.000; > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze; > Versicherungspflichtgrenze) an der Gesamtzahl an der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf PLZ-Ebene. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%”

Anteil Einpersonenhaushalte

Prozentzahl aller Haushalte im PLZ Gebiet mit einer Person.

Antianämika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Behandlung und Vorbeugung der Blutarmut

Antidiabetika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Behandlung von Diabetes mellitus

Antihämorrhagika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Arzneimittel Umsatz für Medikation bei Behandlung zur Regulierung der Blutgerinnung

Antihypertensiva € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Blutdrucksenkung bei Hypertonie

Antiphlogistika und Antirheumatika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Behandlung durch Entzündungshemmende Medikamente

Antithrombotische Mittel € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Behandlung zur Vermeidung von Blutgerinnseln

Anzahl der Haushalte 2020

Anzahl Haushalte im Gebiet insgesamt im Jahr 2020 (basierend auf Einwohnervorausrechnung).

Approbationsordnung

Rechtsverordnung, die in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen regelt.

Arbeitslose insgesamt

Durchschnittliche Anzahl Arbeitslose in den 12 Monaten zwischen Januar 2020 und Dezember 2020 gemäß folgender Definition der Bundesagentur für Arbeit:

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stundenwöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben
  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
  • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitslose unter 25 Jahren

Anzahl 15 bis 25 Jährige, die im Gebiet arbeitslos gemeldet sind.

Arbeitslosenquote Ausländer

Durchschnittliche Arbeitslosenquote in den 12 Monaten zwischen Januar 2020 und Dezember 2020. Anteil der als arbeitslos gemeldeten Ausländer an allen ausländischen zivilen Erwerbspersonen im Gebiet. Ausländer können nur als arbeitslos erfasst werden, wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben dürfen. Die Anzahl an arbeitslosen Ausländern in den einzelnen Gebieten kann nicht ausgewiesen werden, da keine validen Daten über Ausländerzahlen auf Gebiets-Ebene vorliegen. Aufgrund der starken Zuwanderung sind derzeit insbesondere die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu den Arbeitslosenquoten für Ausländer verzerrt.

Arbeitslosenquote insgesamt

Durchschnittliche Arbeitslosenquote in den 12 Monaten zwischen Januar 2020 und Dezember 2020. Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzt. Die Arbeitslosenquote wird seit 2009 auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP) bezogen. Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.

Arbeitslosenquote Langzeitarbeitslose

Durchschnittliche Arbeitslosenquote in den 12 Monaten zwischen Januar 2019 und Dezember 2019 der Langzeitarbeitslosen, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

Arbeitslosenquote unter 25 Jährige

Durchschnittliche Arbeitslosenquote in den 12 Monaten zwischen Januar 2019 und Dezember 2019 der unter 25 Jährigen, bezogen auf die Gruppe der 15 bis 25 Jährigen.

Arzt

Im jeweiligen Regelungszusammenhang entweder Vertragsarzt, ermächtigter Arzt, angestellter Arzt oder Assistent

Arztfall

Alle Leistungen bei einem Versicherten, welche durch denselben Arzt unabhängig vom vertragsarztrechtlichen Status in der vertragsärztlichen Versorgung in demselben Kalendervierteljahr und unabhängig von der Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte zu Lasten derselben Krankenkasse erbracht werden

Arztnummer

Eine nach § 37a BMV-Ä vorgeschriebene Kennzeichnung der Vertragsärzte und sonstiger Ärzte und entsprechend Psychotherapeuten. Die Arztnummer ist unabhängig vom Status oder der Betriebsstätte gültig

Arztpraxis

Tätigkeitsort des Vertragsarztes oder Vertragspsychotherapeuten an seiner Betriebsstätte, der auch die Nebenbetriebsstätten der Arztpraxis einschließt. Arztpraxis in diesem Sinne ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum

Assistenten

Weiterbildungs- oder Sicherstellungsassistenten gemäß § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV; dasselbe gilt für Psychotherapeuten; sie können auch als Ausbildungsassistenten gemäß § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV i.V.m. § 8 Abs. 3 PsychThG beschäftigt sein

Ausgelagerte Praxisstätte

Ein zulässiger nicht genehmigungsbedürftiger, aber anzeigepflichtiger Tätigkeitsort des Vertragsarztes, Vertragspsychotherapeuten oder eines Medizinischen Versorgungszentrums in räumlicher Nähe zum Vertragsarztsitz (vgl. § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV); ausgelagerte Praxisstätte in diesem Sinne ist auch ein Operationszentrum, in welchem ambulante Operationen bei Versicherten ausgeführt werden, welche den Vertragsarzt an seiner Praxisstätte in Anspruch genommen haben

B

Bedarfsplanung

Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung und regelt die wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung und vermeidet Fehlversorgung.

Behandlungsfall

Die gesamte von derselben Arztpraxis innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung gilt jeweils als Behandlungsfall; Behandlungsfälle beziehen sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Abrechnungswesen

Behandlungstag

Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis am Kalendertag der Behandlung (an einem Datum, unabhängig von der Zahl der Sitzungen). Der Tag ist als Zeitraum von vierundzwanzig Stunden, beginnend ab 00:00 Uhr, definiert.

Beitragsbemessungsgrenze

Zur Berechnung des Beitrags in den jeweiligen Sozialversicherungszweigen wird das Arbeitsentgelt (brutto) bis zur Höhe der BBG berücksichtigt. Der Anteil des Einkommens oberhalb der BBG ist demnach beitragsfrei.

Belegarzt

Vertragsarzt mit Versorgungsstatus am Krankenhaus gemäß § 121 Abs. 2 SGB V

Berufsausübungsgemeinschaft

Rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse von Vertragsärzten oder/und Vertragspsychotherapeuten oder Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren oder Medizinischen Versorgungszentren untereinander zur gemeinsamen Ausübung der Tätigkeit

Beschäftigte am Wohnort (2020)

Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020. Die Vorausrechnungen basieren auf Jahreszeitraumdaten nicht auf Stichtagsdaten. Dadurch werden auch Beschäftigungsfälle berücksichtigt, die zum Stichtag nicht oder noch nicht bestanden (unterjährige Beschäftigungsfälle). Diese Datenbasis ist vollständiger als auf Basis der Stichtagsdaten. Demgemäß liegt die Zahl der Beschäftigten auf Jahreszeitraumbasis etwas höher als auf Stichtagsbasis.

Beschäftigung 2020 [Anzahl], (WO) soz. Beschäftigte

Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 auf PLZ-Ebene. Die Vorausrechnungen basieren auf Jahreszeitraumdaten nicht auf Stichtagsdaten. Dadurch werden auch Beschäftigungsfälle berücksichtigt, die zum Stichtag nicht oder noch nicht bestanden (unterjährige Beschäftigungsfälle). Diese Datenbasis ist vollständiger als auf Basis der Stichtagsdaten. Demgemäß liegt die Zahl der Beschäftigten auf Jahreszeitraumbasis etwas höher als auf Stichtagsbasis.

Beschäftigungsgrad 2020

Der Beschäftigungsgrad misst, wie viele Personen der erwerbsfähigen Wohnbevölkerung einen Arbeitsplatz besitzen – unabhängig davon, wo sich dieser Arbeitsplatz befindet. Dieser Indikator gibt also an, welcher Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den Regionen tatsächlich Arbeit hat.

Beta-Adrenozeptor-Antagonisten € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei der Behandlung von Herzerkrankung / post Schlaganfall

Betriebsstätte

Betriebsstätte des Vertragsarztes oder Vertragspsychotherapeuten oder des Medizinischen Versorgungszentrums ist der Vertragsarztsitz. Betriebsstätte des Belegarztes ist auch das Krankenhaus. Betriebsstätte des ermächtigten Arztes ist nach Nr. 5 der Ort der Berufsausübung im Rahmen der Ermächtigung. Betriebsstätte des angestellten Arztes ist der Ort seiner Beschäftigung. Betriebsstätte einer Berufsausübungsgemeinschaft sind die örtlich übereinstimmenden Vertragsarztsitze der Mitglieder der Berufsausübungsgemeinschaft, bei örtlich unterschiedlichen Vertragsarztsitzen der Mitglieder der Berufsausübungsgemeinschaft ist Betriebsstätte der gewählte Hauptsitz im Sinne von § 15a Abs. 4 BMV-Ä bzw. § 33 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV

Betriebsstättenfall

Die gesamten innerhalb desselben Kalendervierteljahres in derselben Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte bei demselben Versicherten zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommenen Behandlungsleistungen gelten jeweils als Betriebsstättenfall. Ein Betriebsstättenfall liegt auch vor, wenn die ärztlichen Leistungen bei demselben Versicherten von einem angestellten Arzt des Vertragsarztes oder einem angestellten Arzt des Medizinischen Versorgungszentrums in einer Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte erbracht werden und von diesem nicht selbst, sondern dem Träger der Betriebsstätte abgerechnet werden. Werden von demselben Arzt bei demselben Versicherten ärztliche Leistungen an unterschiedlichen Betriebsstätten erbracht, in welchen der Arzt in einem jeweils unterschiedlichen vertragsarztrechtlichen Status tätig ist (Vertragsarzt, angestellter Arzt, Arzt im Medizinischen Versorgungszentrum, ermächtigter Arzt, Arzt in genehmigter Berufsausübungsgemeinschaft), liegt jeweils ein gesonderter Betriebsstättenfall vor. Ein jeweils gesonderter Betriebsstättenfall liegt auch vor, wenn ein Vertragsarzt an zwei Orten gemäß § 19a Ärzte-ZV zugelassen ist

Betriebsstättennummer

Eine nach § 37a BMV-Ä vorgeschriebene Kennzeichnung von Betriebsstätten- und Nebenbetriebsstätten. Die Betriebsstättennummer ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung

Bevölkerung 2020, Einwohner insgesamt

Anzahl der Einwohner unterteilt in Altersgruppen auf PLZ-Ebene im Jahr 2020. Die Summe über alle Altersgruppen ergibt die Anzahl Einwohner im PLZ-Gebiet insgesamt.

Bevölkerung Jahr 2020 [%], Anteil Einwohner nach Altersgruppen

Prozentuale Verteilung der männlichen und weiblichen Bevölkerung im PLZ-Gebiet im Jahr 2020. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%.

Bevölkerung Jahr 2020 [Anzahl], Einwohner nach Altersgruppen

Anteile der Anzahl Einwohner in den Altersgruppen an der Anzahl Einwohner im PLZ-Gebiet insgesamt im Jahr 2020. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%.

Bevölkerungprognose Jahre 2023, 2025, 2030, 2035 [Anzahl], Einwohner nach Altersgruppen

Anteile der Anzahl Einwohner in den Altersgruppen an der Anzahl Einwohner im PLZ-Gebiet insgesamt im Prognosejahr. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%.Akkordeon Inhalt

Bevölkerungsdichte

Anzahl der Einwohner zzgl. der Einpendler je Quadratkilometer eines GebietesAkkordeon Inhalt

Bevölkerungsprognose Jahre 2023, 2025, 2030, 2035 [%], Anteil Einwohner nach Altersgruppen

Prozentuale Verteilung der männlichen und weiblichen Bevölkerung im PLZ-Gebiet im Prognosejahr. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%.

Bevölkerungsprognose Jahre 2023, 2025, 2030, 2035, Einwohner insgesamt

Anzahl der Einwohner unterteilt in Altersgruppen auf PLZ-Ebene im Prognosejahr. Die Summe über alle Altersgruppen ergibt die Anzahl Einwohner im PLZ-Gebiet insgesamt.

Blutersatzmittel und Perfusionslösungen € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Indikationsgruppe für Spülzwecke bei operativen Eingriffen oder als Infusion bei drohendem oder bestehendem Volumenmangel des Blutes

Bundesärztekammer

Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin zur Vertretung der berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte

Bundesland

Teilsouveräner Gliedstaat der föderalen Verfassungsordnung der BRD

C

Calciumkanalblocker € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei Herztherapie

D

Diagnosis Related Groups (DRG)

Diagnosebezogene Fallgruppen dienen als Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem bei Krankenhausleitungen nach pauschalierten Preisen pro Behandlungsfall. Zugleich weisen die DRG eine Benchmark Funktion auf, woraus sich Krankenhäuser interne Kostenstrukturen mit dem Durchschnitt vergleichen können.

Direktverträge

siehe Selektivverträge / Direktverträge eher ein Begriff der politischen Diskurses mit dem Fokus auf den Umstand der direkten Vertragsbeziehung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern

Disease-Management-Programme (DMP)

Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Erkrankte zur Verbesserung der Qualität der Versorgung und Steuerung des Behandlungsablaufs von Patienten. Weitere Zielsetzung durch die kontinuierliche Betreuung ist die Reduzierung von Kosten durch Senkung von Folgeschäden und Erhaltung oder gar Steigerung der Lebensqualität der Patienten.

Diuretika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Behandlung von Herzinsuffizienz

Durchschnittsalter

Anzahl der Einwohner je Quadratkilometer eines Gebietes

E

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen, im ärztlichen Bereich einschließlich der Sachkosten

Einkommen aus soz. Arbeit: Anzahl Beschäftigte mit Einkommen [€/Jahr] (AO) (bis 15.000, > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze, > Versicherungspflichtgrenze, insgesamt)

Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort im Jahr 2020, die ein Einkommen in der entsprechenden Klasse haben auf PLZ-Ebene. Die Summe über die 3 Klassen ergibt die Anzahl soz. vers. Beschäftigte insgesamt. Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze ab der eine Person sich privat krankenversichern kann. Diese beträgt im Jahr 2020: 62.550 Euro pro Jahr.
Als Datengrundlage für weitergehende Auswertungen wird das Jahreszeitraummaterial der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Dieses enthält alle Arbeitgebermeldungen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einschließlich der gezahlten Bruttoentgelte. Dabei werden sämtliche Beschäftigte erfasst, die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind. Auszubildende, geringfügig entlohnte Beschäftigte sowie Wehrübungs- und Zivildienstleistende sind ebenfalls enthalten. Nicht enthalten sind hingegen Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Gegenüber Betrachtungen an einem Stichtag werden auch kurzfristige saisonale Beschäftigungen berücksichtigt. Bei regionalen Auswertungen ist dies von besonderer Bedeutung, da gerade in strukturschwachen Regionen häufig ein größerer Teil der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über beschäftigt ist. Auch wird oft in befristeten oder nicht dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen weniger pro Tag und Stunde verdient als in ganzjähriger Beschäftigung. Das Jahreszeitraummaterial liegt jedoch nur mit einer gewissen Zeitverzögerung vor. Deshalb werden Vorausberechnungen sowie Korrekturen zur Berücksichtigung der Effekte der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Einkommen aus soz. Arbeit: Anzahl Beschäftigte mit Einkommen [€/Jahr] (WO) (bis 15.000, > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze, > Versicherungspflichtgrenze, insgesamt)

Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020, die ein Einkommen in der entsprechenden Klasse haben und Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 insgesamt im PLZ-Gebiet. Die Summe über die 3 Klassen ergibt die Anzahl soz. vers. Beschäftigte insgesamt. Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze ab der eine Person sich privat krankenversichern kann. Diese beträgt im Jahr 2020: 62.550 Euro pro Jahr. Als Datengrundlage für weitergehende Auswertungen wird das Jahreszeitraummaterial der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Dieses enthält alle Arbeitgebermeldungen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einschließlich der gezahlten Bruttoentgelte. Dabei werden sämtliche Beschäftigte erfasst, die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind. Auszubildende, geringfügig entlohnte Beschäftigte sowie Wehrübungs- und Zivildienstleistende sind ebenfalls enthalten. Nicht enthalten sind hingegen Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Gegenüber Betrachtungen an einem Stichtag werden auch kurzfristige saisonale Beschäftigungen berücksichtigt. Bei regionalen Auswertungen ist dies von besonderer Bedeutung, da gerade in strukturschwachen Regionen häufig ein größerer Teil der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über beschäftigt ist. Auch wird oft in befristeten oder nicht dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen weniger pro Tag und Stunde verdient als in ganzjähriger Beschäftigung. Das Jahreszeitraummaterial liegt jedoch nur mit einer gewissen Zeitverzögerung vor. Deshalb werden Vorausberechnungen sowie Korrekturen zur Berücksichtigung der Effekte der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt.

Einkommen/Beschäftigtem 2020 [€/Jahr] (AO)

Das durchschnittliche Einkommen pro Beschäftigtem im Jahr 2020 auf PLZ-Ebene. Zur Beschreibung der Datengrundlage siehe 29.

Einkommen/Beschäftigtem 2020 [€/Jahr] (WO)

Das durchschnittliche Einkommen pro Beschäftigtem im Jahr 2020 auf PLZ-Ebene. Zur Beschreibung der Datengrundlage siehe 11.

Einkommensverteilung aus soz. Arbeit [%] (AO) (bis 15.000, > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze, > Versicherungspflichtgrenze, insgesamt)

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort im Jahr 2020 in der entsprechenden Einkommensklasse an der Gesamtzahl an der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort auf PLZ-Ebene. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%.

Einkommensverteilung aus soz. Arbeit [%] (WO) (bis 15.000, > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze, > Versicherungspflichtgrenze, insgesamt)

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 in der entsprechenden Einkommensklasse an der Gesamtzahl an der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf PLZ-Ebene. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%.

Einwohner + Pendler je Apotheke

Einwohner zzgl. der Einpendler und abzgl. der Auspendler in einem PLZ Gebiet pro Apotheke

Einwohner + Pendler je Mediziner

Einwohner zzgl. der Einpendler und abzgl. der Auspendler in einem PLZ Gebiet pro Humanmediziner

Einwohner + Pendler je Zahnmediziner

Einwohner zzgl. der Einpendler und abzgl. der Auspendler in einem PLZ Gebiet pro Zahnarzt

Einwohner Hausarzt Relation 2020 / 2032

Verhältnis der Einwohner bezogen auf die Hausärzte

Einwohner-Apotheken-Relation

Anzahl der Einwohner geteilt durch die Anzahl der Apotheken

Einwohner-Arzt-Relation

Anzahl der Einwohner geteilt durch die Anzahl der Humanmediziner

Einwohner-Zahnarzt-Relation

Anzahl der Einwohner geteilt durch die Anzahl der Zahnmediziner

Einzugsgebiet

Wirkungsbereich einer Praxis abgebildet auf der Grundlage gewählter PLZ-Gebiete

Erlaubnisvorbehalt

Gilt für die ambulante Versorgung und bedeutet, dass Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bis zu einem positiven Bescheid seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Leistungen der GKV sind und von Ärzten nicht zulasten der GKV abgerechnet werden dürfen.

Ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung

Eine ärztlich geleitete Einrichtung im Ermächtigungsstatus gemäß §§ 117 ff. SGB V bzw. § 31 Ärzte-ZV

Ermächtigte Pflegeeinrichtung

Stationäre Pflegeeinrichtung nach § 119b Absatz 1 Satz 3 SGB V

Ermächtigter Arzt oder Psychotherapeut

Arzt oder Psychotherapeut im Ermächtigungsstatus gemäß § 116 SGB V (Krankenhausarzt) oder gemäß § 119b Absatz 1 Satz 4 SGB V ( Heimarzt) oder § 31, § 31a Ärzte-ZV (ermächtigter Arzt) oder § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV (zur weiteren Tätigkeit ermächtigter Arzt)

F

Fachabteilung

Krankhäuser sind nach unterschiedlichen Fachabteilungen, in denen die jeweiligen Krankheitsbilder stationär behandelt werden, strukturiert. Der Umfang der Fachabteilungen ist bestimmt von der Versorgungsstufe eines Krankenhauses. Häuser der Grund- und Regelversorgung haben danach weniger Fachabteilungen nach Landeskrankenhausplan vorzuhalten, während Häuser der Maximalversorgung nahezu alle Fachrichtungen strukturell und personell vorhalten.

Fachbereichauswahl

Festlegung der versorgenden zahn-/ ärztlichen FachgebieteLorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Fachgebiet

Ärztliche Spezialisierung nach Muster-Weiterbildungsordnung

Fallwert

Durchschnittlicher Wert eines Behandlungsfalls und wird je nach Vergütungssystem in Euro oder Punktwerten ausgedrückt.

Fallzahl

Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum

Fertigarzneimittel GKV € (abs.)

Gesamtposition der Fertigarzneimittel nach AMG § 4

G

Gemeinde

Gebietskörperschaft als kleinste politisch-geographischer Verwaltungseinheit

Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA)

Oberstes Beschlussgremium im Gesundheitswesen mit den Partnern der ärztlichen Selbstverwaltung K(Z)BV und Deutsche Krankengesellschaft sowie dem GKV-Spitzenverband. Dort wird anhand von Richtlinien der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.

Geschlecht Prognose Jahre 2023, 2025, 2030, 2035 [%-Anteil], männlich, weiblich

Durchschnittliches Alter der Bevölkerung im Gebiet Vorausrechnung für 2020 und Prognosen für 2023, 2025, 2030, 2035.

Geschlecht: Jahr 2020 [%-Anteil], männlich, weiblich

Anzahl Einwohner im PLZ-Gebiet insgesamt in den genannten Jahren. Die Prognose orientiert sich an der 12./13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Statistisches Bundesamt Deutschland) bezüglich der Einwanderungen nach Deutschland und Auswanderungen aus Deutschland.

Gesundheitsfonds

Seit Januar 2009 werden von den Krankenkassen ihre gesamten Beitragseinnahmen in den vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwalteten Gesundheitsfonds abgeführt. Zusätzlich fließen noch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in den Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds sammelt und verteilt als erweiterter Risikostrukturausgleich die Mittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

GKV-Spitzenverband

Dachverband der Gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene

GOÄ

Gebührenordnung der Ärzte regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Grafik-Indikator

Ablage für die unterschiedlichen Grafik- und Diagrammtypen

H

Hausarztzentrierte Versorgung

Seit Frühjahr 2007 ist von den Krankenkassen eine spezifische hausärztliche Versorgung anzubieten. Dabei werden Verträge mit den Hausärzten bzw. dem Hausärzteverband geschlossen und die Versorgung hat Anforderungen bzgl. Qualität, Fortbildung und Qualitätsmanagement zu erfüllen sowie sich in der Behandlung nach Leitlinien zu richten.

Haushalte mit geringem Einkommen

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 in der entsprechenden Einkommensklasse (bis 15.000; > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze; > Versicherungspflichtgrenze) an der Gesamtzahl an der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf PLZ-Ebene. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%”

Haushalte mit hohem Einkommen

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 in der entsprechenden Einkommensklasse (bis 15.000; > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze; > Versicherungspflichtgrenze) an der Gesamtzahl an der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf PLZ-Ebene. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%”

Haushalte mit mittleren Einkommen

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2020 in der entsprechenden Einkommensklasse (bis 15.000; > 15.000 bis Versicherungspflichtgrenze; > Versicherungspflichtgrenze) an der Gesamtzahl an der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf PLZ-Ebene. Die Summe pro PLZ-Gebiet ergibt 100%

Herztherapie € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei diversen Behandlungsfelder von Coronarerkrankungen

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Der HVM wird im Benehmen mit den Krankenkassen von der jeweiligen Vertreterversammlung der K(Z)V beschlossen nach §85 Abs. 4 SGB V. Er regelt die Budgetierung der bereitgestellten Gesamtvergütung.

I

ICD-10 GM

International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems = Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland

IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen sind nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten, werden meist als medizinisch sinnvoll eingestuft doch vom Patienten selbst zu bezahlen

Innovationsfonds

Das GKV-VStG beauftragt den GBA einen Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen einzurichten – mit dem Ziel einer Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verlängert den Innovationsfonds bis 2024.

Integrierte Versorgung (IV)

Patientenorientierte, interdisziplinäre medizinische Versorgung in enger Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer und Versorgungsebenen von ambulant bis stationär oder rehabilitativer Ebene.

J

Jahresarbeitsentgeltgrenze JAE

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei bzw. nicht mehr -pflicht, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die JAE-Grenze übersteigt.

K

Kalenderjahr

Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis im Kalenderjahr. Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar (00:00 Uhr) und endet mit dem nachfolgenden 31. Dezember (24:00 Uhr).

Karten-Indikator

Standortbewertung auf Basis einzelner Merkmale/ Indikatoren

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Dachorganisation /-verband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen, Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin

Kassenärztliche Vereinigung

Körperschaften öffentlichen Rechtes nach § 77 Abs. 5 SGB V für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten zur Versorgung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Kaufkraft

Für Konsumzwecke verfügbare Einkommen privater Verbraucherhaushalte nach Bedienung aller regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen sowie nach Berücksichtigung des regionalen Preisniveaus

Kaufkraftindex

indexierte Kaufkraft zur Abbildung einer Region z.B. nach Landkreisen oder Bundesländern bzw. PLZ -Gebiet

Kaufkraftindex 2020

Der verwendete Kaufkraftindex wird auf Basis der regionalen Einkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und des Kaufkraftindex von MB-Research, Nürnberg, abgeschätzt und vorausgerechnet. Ein Kaufkraftindex von 100 entspricht dem Mittelwert sämtlicher Kaufkraftindizes über alle deutschen PLZ-Gebiete (Postleitzahl-Gebiete).

Knochenerkrankungen € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Behandlung der Osteoporose, Arthrose

Kollektivvertrag

(Gesamt-)Vertrag zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich mit den K(Z)Ven und Landeskrankenhausgesellschaften bzgl. der Grundlagen der ambulanten und stationären Versorgung.

Kostenträger

alternative Bezeichnung der Krankenkassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Kreis

Gebietskörperschaft als mittlere Verwaltungseinheit eines Gemeindeverbands

Kum. Einkommen

Summe des durchschnittlichen Einkommens berechnet auf das ausgewählte PLZ Gebiet

Kum. Einkommen pro qkm

Summe des durchschnittlichen Einkommens umgerechnet auf den qkm

kumulierte Kaufkraft in Mio. €

Summe der verfügbaren Einkommen bezogen auf das gewählte PLZ Gebiet / Einzugsgebiet

kumulierte Kaufkraft je Arzt in Mio. €

Summe der verfügbaren Einkommen bezogen auf das gewählte PLZ Gebiet / Einzugsgebiet

kumulierte Kaufkraft je qkm in Mio. Euro

Summe der verfügbaren Einkommen bezogen auf den qkm

kumulierte Kaufkraft je Zahnarzt in Mio. €

Summe der verfügbaren Einkommen bezogen auf das gewählte PLZ Gebiet / Einzugsgebiet

Kumuliertes Beschäftigten-Einkommen je Arzt

Summe des durchschnittlichen Einkommens bezogen auf das gewählte PLZ Gebiet / Einzugsgebiet

Kumuliertes Beschäftigten-Einkommen je Zahnarzt

Summe des durchschnittlichen Einkommens bezogen auf das gewählte PLZ Gebiet / Einzugsgebiet

KV-bereichsübergreifende Tätigkeit

Eine KV-bereichsübergreifende Berufsausübung liegt vor, wenn der Arzt
1. gleichzeitig als Vertragsarzt mit zwei Teilzulassungen nach § 19a ÄrzteZV oder als Vertragsarzt und gemäß § 24 Ärzte-ZV ermächtigter Arzt an einem weiteren Tätigkeitsort (Zweigpraxis) in Bereichen von mindestens zwei Kassenärztlichen Vereinigungen tätig ist; dasselbe gilt für ein Medizinisches Versorgungszentrum, wenn es in Bereichen von mindestens zwei Kassenärztlichen Vereinigungen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt;
2. als Beteiligter einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig ist, deren Vertragsarztsitze (Orte der Zulassung) in Bereichen von mindestens zwei Kassenärztlichen Vereinigungen gelegen sind (§ 33 Abs. 2 Satz 2 ÄrzteZV);
3. als Vertragsarzt an seinem Vertragsarztsitz und als Beteiligter einer Berufsausübungsgemeinschaft oder Teilberufsausübungsgemeinschaft (§ 33 Abs. 2 Satz 3 Ärzte-ZV) an einem weiteren Tätigkeitsort im Bereich einer weiteren Kassenärztlichen Vereinigung tätig ist;
4. als zugelassener Vertragsarzt gleichzeitig als angestellter Arzt in einer Arztpraxis und/oder einem Medizinischen Versorgungszentrum im Bereich einer weiteren Kassenärztlichen Vereinigung tätig ist;
5. als angestellter Arzt in einer Arztpraxis und/oder eines Medizinischen Versorgungszentrums in Bereichen von mindestens zwei Kassenärztlichen Vereinigungen tätig ist.

L

Laborgemeinschaft

Gemeinschaftseinrichtungen von Vertragsärzten, welche dem Zweck dienen, laboratoriumsmedizinische Analysen des Abschnitts 32.2 EBM regelmäßig in derselben gemeinschaftlich genutzten Einrichtung zu erbringen

Landesärztekammer

Träger der berufständischen Selbstverwaltung der approbierten Ärzte auf Bundeslandebene in Eigenverantwortung auf Grundlade der landesrechtlichen Heilberufe-Kammergesetze

Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen

Ländergremien bzgl. der im SGB V vorgesehenen gemeinsamen und einheitlichen Entscheidungen

Langzeitarbeitslose

Anzahl Langzeitarbeitslose im Gebiet. Langzeitarbeitslos sind Arbeitslose, die 12 Monate und länger durchgehend arbeitslos sind (§18(1) SGB III).

Lebenserwartung

Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5.
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die *Pflegebedürftigkeit* muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in §15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Leistungen des EBM

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der berechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. Die Begriffe Einzelleistung, Leistungskomplex, Versichertenpauschale, Grund-, Konsiliar- oder Zusatzpauschale, Strukturpauschale sowie Qualitätszuschlag beziehen sich auf berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen. Mit Bezug auf diese Abrechnungsbestimmungen werden die Begriffe Pauschale, Versichertenpauschale, Grund-, Konsiliar- oder Zusatzpauschale mit dem Begriff Pauschale zusammengefasst

Leistungserbringergemeinschaft

Eine bundesmantelvertraglich bestimmte Form der Zusammenarbeit von Vertragsärzten, insbesondere im Bereich der medizinisch-technischen Leistungen gemäß § 15 Abs. 3 BMV-Ä als Sonderfall der Leistungszuordnung im Rahmen der persönlichen Leistungserbringung

Leistungskatalog

Leistungsarten der Krankenkassen, auf die Versicherte einen Anspruch haben. Neben den Rechtsanspruchs- bestehen zudem Ermessensleistungen.

Leitlinien

Systematisch validierte, evidenzbasierte Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten zur individuellen und angemessenen gesundheitlichen Versorgung.

Lipidstoffwechsel € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei Fettstoffwechselstörungen

lokaler Versorgungsbedarf

Abweichung von der Bedarfsplanung bei Bestehen regionaler Besonderheiten bzgl. Demographie, Morbiditätsstruktur oder etwa infrastrukturellen Gegebenheiten

M

Managed Care

allgemeiner Terminus zu gesteuerter Versorgung über strukturierte Behandlungsprozesse wie DMP oder IV

MedAdvice(Plus)

Georeferenziertes Tool zur Darstellung des Datenkörpers rund um die Gesundheitsversorgung, Demographie, Wirtschaft, Medizin Leistungen

Mediziner je Apotheke

im ausgewählten PLZ Gebiet das Verhältnis von Humanmedizinern zu den ansässigen Apotheken

Medizinisches Versorgungszentrum

Eine nach § 95 Abs. 1 SGB V zugelassene ärztlich geleitete Einrichtung sowie im Sinne der Bezeichnung eine Einrichtung nach § 311 Abs. 2 SGB V

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Ärztliche Kooperationsform zur patientenorientierten Versorgung aus einer Hand. MVZ werden ärztlich geleitet und weisen i.d.R. unterschiedliche ärztliche Fachgruppen auf. § 95 SGB V ist die Grundlage für das MVZ.

Mietpreis pro qm Wohnungen

Durchschnittliche Mietpreise (Kaltmiete) für Privatwohnungen im PLZ Gebiet je qm.

Mittel bei Säure bedingten Erkrankungen € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Behandlung bei Sodbrennen

Modellvorhaben

Dienen der Weiterentwicklung der Versorgung und werden von Krankenkassen und Leistungserbringern vereinbart und durchgeführt. Modellvorhaben sind befristet und müssen wissenschaftlich begleitet bzw. evaluiert werden.

Moral Hazard

In der Gesundheitsökonomie postuliertes Verhalten der gesetzlich Versicherten, die vermehrt bzw. überproportional Leistungen in Anspruch nehmen, da im sozialen Sicherungssystem diese unabhängig von der Höhe der Beitragszahlungen verfügbar sind.

Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung

Zahlung der Krankenkassen an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die medizinische Versorgung mit befreiender Wirkung als Ausgabenobergrenze

Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)

Zielsetzung ist ein Ausgleich zwischen den Krankenkassen mit unterschiedlichen Versichertenstrukturen beim Alter, bei der Morbidität zur Schaffung fairer Wettbewerbsverhältnisse.

N

Nachbargebiet

Umkreisfunktion in Med Advice (Plus) nach Auswahl eines PLZ-Gebiets, d.h. alle angrenzenden PLZ-Gebiete werden auf die Karte geladen

Nebenbetriebsstätte

zulässige weitere Tätigkeitsorte, an denen der Vertragsarzt, der Vertragspsychotherapeut, der angestellte Arzt und die Berufsausübungsgemeinschaft oder zulässige weitere Tätigkeitsorte, an denen der Vertragsarzt, der Vertragspsychotherapeut, der angestellte Arzt und die Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum neben ihrem Hauptsitz an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen

Nicht fertige Arzneimittel GKV € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Gesamtposition der Einzelrezepturen

O

Ophthalmika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei Augenerkrankungen

OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel als deutsche Modifikation der Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin

Orientierungswert

Anpassung auf Basis der allgemeinen Morbiditätsentwicklung für das jeweilige Folgejahr, wird im Bewertungsausschuss der KBV und des GKV-Spitzenverbands entschieden. Die regionalen Euro-Gebührenordnungen in den Ländern werden daraufhin angepasst.

P

Patientendichte

Die durchschnittliche Zahl von weiteren Jahren, die ein Mensch bei Geburt (also im Alter von 0 Jahren) nach den zum aktuellen Zeitpunkt geltenden Sterblichkeitsverhältnissen voraussichtlich noch leben könnte. Es handelt sich um eine hypothetische Kennziffer, da sich die Sterbeverhältnisse im Laufe des weiteren Lebens ändern können.

Persönliche Leistungserbringung

Die durch gesetzliche und vertragliche Bestimmungen näher geregelte Verpflichtung des Vertragsarztes bzw. angestellten Arztes zur unmittelbaren Erbringung der vorgesehenen medizinischen Leistungen, auch im Rahmen zulässiger Delegationen

Pflegebedürftigkeit

Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten.

Planungsbereich

In der Bedarfsplanung wird je nach ärztlicher Fachgruppe bzw. damit verbundener räumlicher Dimension das Verhältnis von Versorgungsbevölkerung und Leistungserbringern geplant. Alternativ wird der Begriff des Versorgungsbezirks verwandt.

PLZ Raum /-Gebiete

Darstellung eines geographischen Gebiets auf Basis des Postleitzahlensystems der Deutsche Post AG

Psychotherapeut

Psychotherapeut entspricht der Definition in § 28 Abs. 3 SGB V. Danach sind „Psychotherapeuten“ Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten. Im jeweiligen Sachzusammenhang kann der Begriff „Psychotherapeut“ Vertragspsychotherapeut, angestellter Psychotherapeut, ermächtigter Psychotherapeut bedeuten.

Punktwert

Im EBM werden die abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen nicht nach Euro bemessen, sondern über Punkte abgebildet. Die konkrete Vergütungshöhe ergibt sich aus der Multiplikation des in Cent bemessenen Wertes.

Q

Qualifikationsvoraussetzung

Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, seine Tätigkeit auf das Fachgebiet zu beschränken, für das er zugelassen ist. Gleiches gilt für angestellte Ärzte. Gebührenordnungspositionen, deren Durchführung und Berechnung an ein Gebiet, eine Schwerpunktkompetenz (Teilgebiet), eine Zusatzweiterbildung oder sonstige Kriterien gebunden ist, setzen das Führen der Bezeichnung, die darauf basierende Zulassung oder eine genehmigte Anstellung und/oder die Erfüllung der Kriterien voraus. Die Durchführung und Berechnung von Leistungen, für die es vertragliche Vereinbarungen gemäß § 135 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V gibt, setzen die für die Berechnung der Leistungen notwendige Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung voraus. Beschäftigt der Vertragsarzt einen angestellten Arzt, kann der Vertragsarzt die durchgeführten Leistungen seines angestellten Arztes gemäß § 14a Absatz 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) auf der Basis des Beschlusses der Zulassungsgremien berechnen. Satz 3 und Satz 4 gelten entsprechend.

Qualitätsbericht

Jährlicher, strukturierte Qualitätsbericht eines nach § 108 SGV zugelassenen Krankenhauses zur vergleichenden Darstellung und Empfehlung über die Versorgungsqualität in einem Krankenhaus

Qualitätssicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss verantwortet die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu unterscheiden ist die externe Qualitätssicherung über Qualitätsberichte sowie die interne etwa durch Qualitätsmanagementsystem in den Einrichtungen bzw. Arztpraxen.

Quartal

Unterteilung eines Kalenderjahres in 4 Kalendervierteljahre.

S

Schiedsamt

Sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene gemeinsames Gremium der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Verbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern – nach § 89 SGB V.

Selektivvertrag

Versorgungsverträge auf Basis von Verträgen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern, meist einer Gruppe von Leistungserbringern wie etwa ein Ärzteverband z.B. Urologenverband oder Hausärzteverband

Sexualhormone € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Steuerung der Sexualfunktionen

Sicherstellungsauftrag

Verpflichtung für die K(Z)Ven den Versicherten die ärztliche Versorgung bereitzuhalten und gegenüber den Krankenkassen zu gewährleisten. Innerhalb der KVen bedeutet die Mitwirkung an der Wirtschaftlichkeit, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und nicht zuletzt die Verteilung der Gesamtvergütung.

Sicherstellungszuschlag

Bei festgestellter Unterversorgung in Planungsbereichen können Ärzten zusätzliche Mittel zur vertragsärztlichen Vergütung zugesprochen werden. Seit dem GKV-VStG etwa durch Strukturfonds für Fördermaßnahmen wie die Finanzierung von Zweigpraxen.

Solidaritätsprinzip

Zentrales Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung und bedeutet, dass die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Risiko des Versicherten bemessen werden.

Sterbeziffer

Sterbefälle bezogen auf die Bevölkerung, hier: Anzahl der Gestorbenen je 100.000 Einwohner.

Strukturverträge

Bis 2015 zur Finanzierung Arztnetzen und ambulanten Operieren möglich gewesen nach § 73 a SGB V und mit dem GKV-VStG in die Vertragsform “Besondere Versorgung” nach § 140 a SGB V (neu) überführt. Die bestehenden Strukturverträge behalten Ihre Gültigkeit.

Subsidiaritätsprinzip

Danach sollen (staatliche) Aufgaben soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden.

T

Tabellen-Indikator

Ablage für ICD 10 Kodierung nach Fachgruppen und PLZ-Gebiet/-en

Tätigkeitsformen

Tätigkeitsformen in der vertragsärztlichen Versorgung sind Kooperationsformen in Form von Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften, Leistungserbringergemeinschaften, auch in KV-bereichsübergreifender Form

Tätigkeitsort

Ort der ärztlichen oder psychotherapeutischen Berufsausübung oder Versorgung durch ein Medizinisches Versorgungszentrum, der als Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte zulässigerweise ausgewiesen ist

Teilberufsausübungsgemeinschaft

Teilberufsausübungsgemeinschaften sind im Rahmen von § 33 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV i.V.m. § 15a Abs. 5 erlaubte auf

Teilzulassung

In § 19a Ärzte-ZV geregelter hälftiger oder drei Viertel Versorgungsauftrag

U

Überversorgung

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist von Überversorgung auszugehen, wenn der Versorgungsgrad 140 Prozent oder höher liegt.

Umlagefinanzierung

Finanzierungsverfahren in verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung. Aus den laufenden Einnahmen werden die laufenden Ausgaben getragen. Rücklagen werden zur Glättung von Einnahmenschwankungen gebildet.

Unterversorgung

Sobald der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich unter 75 Prozent im hausärztlichen Bereich oder unter 50 Prozent im fachärztlichen Bereich liegt.

Urologika € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation bei Erkrankungen der Harnwege

V

Verbotsvorbehalt

In der stationären Versorgung können Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angewandt und abgerechnet werden, solange seitens GBA kein Ausschluss oder Einschränkungen beschlossen werden.

Vergütung

Je nach Leistungserbringer im Gesundheitswesen finden unterschiedliche Vergütungssytem Anwendung. Für die Vertragsärzte geschieht dies nach EBM in Punktwerten, die auf regionaler Ebene in Euro bemessen sind. Die Krankenhäuser werden nach den DRG und Sonderentgelten bezahlt.

Versorgungsgrad

Beschreibt das Ist-Niveau der tatsächlichen Einwohner-Arzt Relation mit dem Soll-Niveau und bewertet die Versorgung in einer Region in Prozent. Je nach Arztgruppe bestehen unterschiedliche Soll-Niveaus.

Vertragsarzt/ Vertragspsychotherapeut

Arzt oder Psychotherapeut im vollen Zulassungsstatus oder mit Teilzulassung

Vertragsarztsitz

Ort der Zulassung für den Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten oder das Medizinische Versorgungszentrum

W

Weiterbildungsordnung

Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung werden von den jeweiligen Landesärztekammern rechtsverbindlich geregelt.

Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System € (abs.)

Arzneimittel Umsatz für Medikation zur Blutdruckregulierung

Wirtschaftlichkeitsgebot

Essentielles Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Sie dürfen das Maß an Notwendigen nicht überschreiten und können somit von Versicherten nicht beansprucht werden. Leistungserbringer können solche Leistungen nicht innerhalb der GKV abrechnen und Krankenkassen können sie nicht bewilligen.

Wohnfläche pro Person

Durchschnittliche Wohnfläche pro Person, ohne die Wohnfläche in Wohnheimen.
Berechnung: Wohnfläche / Gesamtbevölkerung

Z

Zahn-/ Ärzte pro qkm

Anzahl der Zahn-/ Ärzte pro qkm

Zulassung (zum Vertragsarzt)

Niedergelassene Ärzte (in der ambulanten Versorgung) brauchen eine Zulassung als Vertragsarzt, wenn sie Behandlungen von gesetzlichen Versicherten mit den Krankenkassen abrechnen möchten.

Zulassungsauschuss

Körperschaft öffentlichen Rechtes paritätisch besetzt seitens Ärztevertretern und Kassenvertretern, die über die Erteilung und Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen befindet.

Zweigpraxis

Genehmigter weiterer Tätigkeitsort des Vertragsarztes oder die Nebenbetriebsstätte eines Medizinischen Versorgungszentrums